Allgemeines

Der Schulgemeinschaftsausschuss

Gemäß Schulunterrichtsgesetz (SchUG) § 64 ist in mittleren und höheren Schulen, den Berufsschulen und den Polytechnischen Lehrgängen zur Förderung und Festigung der Schulgemeinschaft ein Schulgemeinschaftsausschuss zu bilden.

Dem SGA gehören der/die SchulleiterIn und je drei VertreterInnen der Lehrer, der Schüler und der Erziehungsberechtigten an.

Mindestens 2 Mal pro Schuljahr muss laut Gesetz eine Sitzung einberufen werden – bei uns an der Schule hat es sich bewährt, 2 Sitzungen im Wintersemester und 2 Sitzungen im Sommersemester abzuhalten. Somit ist die gute und wichtige Zusammenarbeit der einzelnen Gremien innerhalb des SGA gewährleistet und der Informationsfluss wird nicht unterbrochen.

Dem SGA obliegen u.a. die Entscheidungen über

  • bestimmte Fragen der Planung und Art von mehrtägigen Schulveranstaltungen
  • die Erklärung einer Veranstaltung zur schulbezogenen Veranstaltung
  • die Durchführung und Terminfestlegung von Elternsprechtagen
  • die Hausordnung
  • Vorhaben zur Mitgestaltung des Schullebens
  • schulautonome Schulzeitregelungen

sowie die Beratung über

  • wichtige Fragen des Unterrichts
  • wichtige Fragen der Erziehung
  • die Wahl von Unterrichtsmitteln
  • die Verwendung von Budgetmitteln
  • Baumaßnahmen im Bereich der Schule

Die VertreterInnen im SGA:

LehrerInnen: Doris Fleck, Barbara Trieb-Ladstätter, Sabine Hazod

Eltern: Häberle Susanne, Dressel Gert, Dlugosz Magdalena

SchülerInnen: Schober Niklas, Useinov Mark, Marschall Moritz