Die abschließende Arbeit (ABA) ab dem Schuljahr 2024/25
Ab dem Schuljahr 2024/25 kann die abschließende Arbeit (ABA), die zuvor als sogenannte Vorwissenschaftliche Arbeit (VWA) ein verpflichtendes Prüfungsgebiet im Rahmen der Reifeprüfung an jeder AHS darstellte, von Schülerinnen und Schülern optional – also freiwillig – absolviert werden. Dabei kann für diese abschließende Arbeit ein forschender, ein gestalterischer oder ein künstlerischer Zugang gewählt werden. Ebenso ist es möglich, diese abschließende Arbeit durch eine schriftliche beziehungsweise mündliche Teilprüfung zu ersetzen.
Die gesetzlichen Grundlagen im Hinblick auf die abschließende Arbeit (ABA) finden sich in der aktuellen Version der Prüfungsordnung AHS. Zu dieser gelangt man hier.
Grundsätzliche Informationen zur ABA
Die abschließende Arbeit (ABA) besteht entweder aus
- einer schriftlichen Arbeit, bei der Arbeitstechniken und Methoden zur Anwendung kommen, die über eine bloße Reproduktion hinausgehen, einschließlich der Präsentation und Diskussion der schriftlichen Arbeit vor der Prüfungskommission oder
- dem Ergebnis eines Prozesses und der schriftlichen Dokumentation dieses Prozesses einschließlich deren Präsentation und Diskussion vor der Prüfungskommission.
Dem Ergebnis des Prozesses hat ein forschender, gestalterischer oder künstlerischer Prozess zugrunde zu liegen. Die Prozesse können miteinander kombiniert werden.
Weitere Informationen dazu finden sich hier.
Betreuung: Schülerinnen und Schüler werden bei der Umsetzung der abschließenden Arbeit von einer Lehrperson kontinuierlich begleitet und unterstützt. Eine Lehrperson hat grundsätzlich bis zu drei, höchstens jedoch fünf abschließende Arbeiten pro Reifeprüfungsjahrgang und nur solche abschließenden Arbeiten zu betreuen, hinsichtlich derer sie über die erforderliche berufliche oder außerberufliche (informelle) Sach- und Fachkompetenz verfügt. Die Schülerinnen und Schüler suchen sich bis spätestens zum 15. Jänner der 7. Klasse selbstständig eine geeignete Lehrperson als Betreuung aus und holen deren Einverständnis zur Betreuung per Unterschrift auf dem An-/Abmeldeformular zur ABA ein.
Sprache: Die ABA kann in der Unterrichtssprache (Deutsch) oder in einer als Unterrichtsfach besuchten lebenden Fremdsprache geschrieben werden. Zitate, die in anderen Fremdsprachen als dem Englischen verwendet werden, müssen übersetzt werden (vgl. Zitierregeln am BRG 9).
Sämtliche Infos, Downloads zum Thema ABA befinden sich auf der VWA-Pinnwand des BRG 9 oder auf der offiziellen Seite des Bundesministeriums hier.
Zeitlicher Ablauf
7. Klasse
Wintersemester:
- Anfang September: Informationsveranstaltung für alle Schülerinnen und Schüler der 7. Klassen im Festsaal
- Ab September: Überlegen, ob man eine ABA erstellen will, gegebenenfalls mögliche Themen sammeln und einschränken, Infos einholen zu möglichen Methoden, gleichzeitig Suche nach einer passenden Betreuungslehrerperson (jene Schülerinnen und Schüler, die das ABA-Modul belegt haben, bekommen bei diesen wichtigen Schritten Unterstützung), erste Recherchen zum vorläufigen Thema
- Ab Oktober: Persönliche Anfrage oder E-Mail an potentielle Betreuungsperson(en) unter Angabe des möglichen ABA-Themas, des Zugangs (forschend, gestalterisch oder künstlerisch) sowie der geplanten Methode(n). Wenn ihr bereits Forschungsfragen formuliert und Basisliteratur gefunden habt, KÖNNT ihr diese Infos bei dieser Anfrage erwähnen.
- Ab November: Beratungsgespräch(e) mit Betreuungslehrperson – Vorstellungen zum Thema, zum Zugang (forschend, gestalterisch oder künstlerisch) zur Methode, zum Aufbau der Arbeit, zur Begleitliteratur und zum Zeitplan. Wichtig: Herunterladen und erstes Ausfüllen des Begleitprotokolls
- Dezember: Ausgabe des An-/Abmeldeformulars zur ABA durch Klassenvorständin oder Klassenvorstand
- Ab Dezember und bis spätestens Ende Februar: Formulierung von Fragestellungen/Forschungsfragen, schrittweises Erstellen des Erwartungshorizonts für die offizielle Einreichung des Themas auf der Genehmigungsdatenbank des Ministeriums in Absprache mit der Betreuungslehrperson
- Bis 15. Jänner: Abgabe des An-/Abmeldeformulars zur ABA bei Klassenvorständin oder Klassenvorstand. Bei Anmeldung zu einer ABA muss dieses Formular das voraussichtliche Thema, den Namen der Betreuungsperson sowie deren Unterschrift beinhalten.
- Nach 15. Jänner bis Ende Februar: Offizielle Einreichung des Themas zusammen mit einer Eigenständigkeitserklärung im ABA-Portal des Bundesministeriums. Details dazu finden sich hier.
Sommersemester:
- Bis Ende April: Genehmigung des eingereichten Themas durch den Direktor
- März/April: Zeit- und Projektplan mit der Betreuungslehrperson festlegen (Termine, Vereinbarungen, Art der Kommunikation, …)
- März und April: Gespräch mit Betreuungslehrperson zum gestalterischen/künstlerischen Aspekt bzw. zum Forschungsaspekt der ABA, Sichten von möglicher Literatur/Quellen mit Betreuungslehrperson, Beginn der für den Hauptteil der ABA relevanten Arbeitsschritte
- April und Mai: Dokumentation des Entstehungsprozesses beginnen, Quellen (lesen, exzerpieren, paraphrasieren, …), Zitierregeln beachten und erarbeiten, Zitate auswählen und dazugehörige Quellen niederschreiben (Zitierregeln), zusätzliches Angebot eines ABA-Workshops
- Mai und Juni: Anlegen eines Inhaltsverzeichnisses, Verfassen eines ersten Kapitels, Textverarbeitungsprogramm auswählen und Einarbeiten in die entsprechenden Formatvorlagen (ABA-Formatvorlage in Word und LibreOffice), zusätzliches Angebot eines ABA-Workshops
- Sommer: weitere gestalterische, künstlerische oder forschende Tätigkeiten/Arbeitsschritte und schriftliches Dokumentieren derselbigen, Literatur weiter bearbeiten.
8. Klasse:
Wintersemester:
- September bis Dezember: weitere Bearbeitung der ABA (sprachliche/inhaltliche Adaptierungen) und Austausch mit betreuender Lehrperson, Layoutvorgaben beachten
- Jänner: Finalisieren der Arbeit, eventuell aktuelle Bilder einfügen, Quellen und Zitate kontrollieren, Begleitprotokoll vervollständigen
Sommersemester:
- Februar: Abgabe der ABA inkl. Eigenständigkeitserklärung in gebundener Form (2-fach, Spiral- oder Klebebindung) in der Direktion oder im Sekretariat bis spätestens am Freitag in der 1. Schulwoche des Sommersemesters um 12 Uhr, Beilage des Begleitprotokolls nicht vergessen
- Hochladen der ABA als pdf (max. 20 MB) auf der ABA-Plattform des Bundesministeriums bis spätestens Ende der 1. Schulwoche des Sommersemesters, Eigenständigkeitserklärung nicht vergessen
- Anfang März: Plagiatsscan der ABA, Korrektur eines Print-Exemplars durch die Betreuungslehrkraft und Bewertung der schriftlichen Arbeit mittels Beurteilungsraster
- März: Abschließendes Gespräch mit betreuender Lehrperson mit Feedback zur schriftlichen Arbeit (noch keine Benotung) sowie Hinweisen zur Präsentation und Diskussion
- Ende März/Anfang April: Präsentation der ABA vor der Maturakommission bestehend aus Vorsitzendem, Direktor, KV und Betreuungslehrer/in, Dauer der Präsentation + Diskussion meist 10-15 Minuten, maximal 25 Minuten
Beurteilung der ABA: Sind alle acht Kompetenzen aus den Bereichen der abschließenden Arbeit, der Präsentation und der Diskussion zumindest mit „in den wesentlichen Bereichen überwiegend erfüllt“ bewertet, ist die ABA positiv abgeschlossen.
Nach einer negativen Beurteilung kann der Schüler bzw. die Schülerin die ABA zum nächsten Prüfungstermin bei demselben Prüfer bzw. derselben Prüferin oder einem bzw. einer anderen wiederholen. Dafür muss ein neues Thema im Einvernehmen mit dem oder der zukünftigen Prüferin bzw. Prüfer festgelegt und auf das ABA-Portal hochgeladen werden. Der Schulleiter bzw. die Schulleiterin hat dem Thema innerhalb von zwei Wochen zuzustimmen oder unter Setzung einer Nachfrist die Vorlage einer neuen Themenstellung zu verlangen. Eine kontinuierliche Betreuung im bei der Erstellung der neuen ABA durch eine Lehrperson findet nicht mehr statt.