Schulvereinbarungen

Wir, die Schüler:innen, Lehrer:innen, Eltern, die Schulleitung und das Schulpersonal des Erich Fried Realgymnasiums treffen folgende Vereinbarungen:

Die Schule ist Umwelt und Arbeitsplatz für Schüler:innen, Lehrer:innen, die Schulleitung und das Schulpersonal, an der ein großer Teil des Tages verbracht wird. Leben, Lernen und Lehren in der Schule erfordern die Zusammenarbeit aller Beteiligten. Um diese Zusammenarbeit möglichst reibungslos zu gestalten, sind Vereinbarungen notwendig, an die wir uns alle verbindlich halten.
Wir gestehen einander das Recht zu, in angemessener Form an die Einhaltung dieser Vereinbarungen zu erinnern.

Folgende Leitsätze machen unsere Vision von Schule aus:

Schulkultur

Wir verstehen uns als eine moderne Schule, die Bewährtes beibehält und sich gleichzeitig den Herausforderungen der Zukunft stellt.

Lernen

Wir fördern kreatives Engagement und Leistungsfreude in der Unterstufe und fordern darüber hinaus deren selbstständige und mündige Umsetzung in der Oberstufe.

Lebensraum Schule

Durch gegenseitiges Vertrauen, Toleranz und Wertschätzung tragen wir alle zum Wohlfühlen und zur wünschenswerten Einsatzbereitschaft in unserem Lebensraum Schule bei.

Persönlichkeitsentwicklung

Die Ausgewogenheit zwischen individueller Entfaltung und sozialer Kompetenz ist ein zentrales Anliegen in unserem schulischen Zusammenleben.

Diese Grundsätze zu verwirklichen und zu leben gelingt am besten, wenn wir uns gegenseitig respektieren und uns daher wohlfühlen. Dazu gehören auch Höflichkeit und ein freundlicher Umgangston. Natürlich haben wir auch oft unterschiedliche Meinungen und Interessen. Wir alle bemühen uns im Konfliktfall um Lösungen, die eine größtmögliche Zufriedenheit aller Beteiligten zum Ziel haben. Wir pflegen eine wertschätzende Gesprächskultur und einen respektvollen Umgang mit anderen.

In diesem Zusammenhang lehnen wir sowohl körperliche als auch verbale Gewalt – Beleidigung, Beschimpfung und Kränkung – ab. Im Konfliktfall streben wir eine Lösung an, die für die beteiligten Konfliktpartner:innen passt.

Regelfeld: Unterricht

Grundsätze

  • Die Unterrichtszeit ist gemeinsame Arbeitszeit von Lehrer:innen und Schüler:innen. Da der Lehr- und Lernerfolg jeder Stunde auch von der Mitarbeit und dem Einsatz jedes und jeder Einzelnen abhängt, verhalten wir uns so, dass konstruktiver Unterricht gelingen kann und sich niemand gestört fühlt.
  • Die Schüler:innen halten zu Stundenbeginn die erforderlichen Unterrichtsmittel bereit.
  • Die Rahmenbedingungen für den Unterricht werden in jeder Klasse zwischen Lehrer:innen und Schüler:innen (gegebenenfalls auch schriftlich) geregelt.
  • Zuspätkommen wirkt sich auf Lehrer:innen und Schüler:innen gleichermaßen störend aus. Deshalb kommen wir pünktlich und regelmäßig in alle Unterrichtsstunden und zu allen Unterrichtsveranstaltungen – auch am Nachmittag.
  • Die Schüler:innen holen versäumten Stoff  eigenverantwortlich so bald wie möglich nach. Lehrstoff und Hausübungen sind im Elektronischen Klassenbuch (WebUntis) ersichtlich.

Konkrete Vereinbarungen

  • Während des Unterrichts haben wir alle unsere Handys oder sonstige den Schulbetrieb störende Geräte abgeschaltet! Bei Zuwiderhandeln können diese störenden Geräte von den Lehrer:innen abgenommen und im Sekretariat bis zum Ende des Unterrichts zur Verwahrung hinterlegt werden.                                                     Speziell für die Unterstufe siehe dazu auch die Unterpunkte „Pause und Aufsicht/Konkrete Vereinbarungen“.
  • Die Klassensprecher:innen melden in der Administration oder im Konferenzzimmer, wenn der/die Lehrer:in  zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht in der Klasse ist.
  • Lehrer:innen und Schüler:innen verlassen den Unterricht nur in begründeten Ausnahmefällen.
  • Wenn Schüler:innen in speziellen Fällen während des Unterrichts aus der Schule entlassen werden müssen, bekommen die Lehrkräfte bei vorhersehbaren Gründen eine diesbezügliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten mit Angabe der Entlassungszeit.

Was noch zu bedenken ist

  • Wir alle beachten die Regeln in den Sonderunterrichtsräumen.
  • Nach der letzten Unterrichtsstunde hinterlassen wir den Arbeitsplatz und den Klassenraum sauber, stellen die Sessel auf die Tische, schließen die Fenster und drehen das Licht ab. Für die Leerung der Altpapier- und Kunststoffbehälter sowie für das Löschen der Tafel sind die Klassenordner:innen zuständig.

Regelfeld: Pause & Aufsicht

Grundsätze

  • Wir verhalten uns höflich und rücksichtsvoll. Die Schüler:innen vermeiden übermäßiges Lärmen, Toben und Ballspielen sowie zu laute Musik.
  • Beim Buffet stellen wir uns ohne zu drängen an und warten, bis wir an die Reihe kommen. Wir verlassen das Buffet rechtzeitig vor Stundenbeginn.
  • Die Pausenaufsicht haltenden Lehrpersonen unterstützen die Einhaltung der vereinbarten Regeln und sind damit auch Ansprechpersonen für die Schüler:innen.
  • In Notfällen können sich die Schüler:innen jederzeit an die anwesenden Lehrer:innen, das Sekretariat oder die Direktion wenden.
  • Rauchen in öffentlichen Gebäuden – somit auch im Schulhaus – ist verboten.
  • Für Schüler:innen der Unterstufe, die in der Zeit zwischen Vor- und Nachmittagsunterricht nicht nach Hause fahren können (oder möchten), ist eine Mittagsbetreuung möglich (max. 4 Stunden an max. 2 Tagen pro Woche).
    Eine darüber hinausgehende Beaufsichtigung ist im Rahmen der Nachmittagsbetreuung möglich.
  • Während der sogenannten „Hofpausen“ ist die Benutzung des Schulhofs möglich.

Konkrete Vereinbarunge

  • Ab 07:45 Uhr ist das Schulhaus für Schüler:innen offen. Davor können sich diese zwischen Eingangstür und oberer Glastür aufhalten.
  • In den Pausen nach der ersten und der vierten Stunde stehen die anwesenden Lehrer:innen für kurze Gespräche mit den Schüler:innen zur Verfügung.
  • Während der Pausen halten wir alle Fenster geschlossen. (Ausnahme: Pandemiezeiten)
  • In den Unterstufenklassen werden Mobiltelefone und andere elektronische Geräte am Beginn eines Schultages beim Ankommen in der Klasse ausgeschaltet, im Spind oder, wenn das nicht möglich ist, in der Schultasche verwahrt und dürfen erst am Ende des Vormittagsunterrichts, nach dem Verlassen des Schulhauses, wieder in Betrieb genommen werden. Ausnahmen sind Notfälle oder die Erlaubnis seitens einer Lehrkraft.
  • Das Verlassen des Schulhauses ist Schüler:innen während der Unterrichtszeiten auch in den Pausen nicht gestattet.
    Für Schüler:innen ab der 6. Klasse ist aber der Aufenthalt unmittelbar vor dem Schulhaus in den großen Pausen erlaubt.

Regelfeld: Nachmittagsbetreuung

Grundsätze

  • Am Weg zum und vom Mittagessen bleiben die Schüler:innen in der Gruppe und befolgen die Anweisungen der Lehrer:innen.
  • Im Speisesaal verhalten wir uns höflich und angemessen leise.
  • Während der Lernstunden verhalten wir uns so, dass konzentriertes Arbeiten für alle möglich ist.

Konkrete Vereinbarungen

  • Die Schüler:innen melden sich gleich nach Unterrichtsschluss in der Nachmittagsbetreuung an.
  • Wenn sie die Nachmittagsbetreuung verlassen, melden sie sich ab.
  • Wenn Schüler:innen früher als vereinbart nach Hause gehen müssen, geben sie vorher eine schriftliche Entschuldigung ihrer Eltern ab bzw. wird diese zeitgerecht von den Erziehungsberechtigten per E-Mail (postfach-nbt@brg9.at) geschickt.
  • Ausgeborgte Spiele behandeln wir sorgfältig und benutzen sie nur im NBT-Bereich.
  • Ball- und Bewegungsspiele spielen wir im Hof oder im kleinen Turnsaal.

Regelfeld: Umwelt & Sicherheit

Grundsätze

  • Es ist uns ein Anliegen, das Schulgebäude sauber zu halten. Alle entsorgen ihren Abfall nach den Richtlinien der ökologischen Mülltrennung selbst. In jeder Klasse stehen geeignete Mistkübel.
  • Wir behandeln die Einrichtungsgegenstände der Schule schonend und gehen mit ihnen sorgsam und verantwortungsbewusst um. Das gilt auch für die Toiletten. Wir wissen, dass wir für Reparatur oder Ersatz aufkommen müssen, wenn wir etwas kaputt machen.

Konkrete Vereinbarungen

  • Um Unfälle zu vermeiden, laufen wir in den Pausen nicht und lehnen auch nicht am Geländer.
  • Aus versicherungstechnischen Gründen ist Schüler:innen das Betreten der Feuerstiege untersagt und nur in Ausnahmefällen (Notfall) erlaubt.
  • Aus Sicherheitsgründen verwenden wir keine Skateboards, Scooter, Inlineskates oder Ähnliches in der Schule.
  • Gefährdende Gegenstände (wie Messer oder Laserpointer) nehmen wir nicht in die Schule mit.
  • Schüler:innen und betreffende Lehrer:innen sorgen dafür, dass der Klassenraum nach Verlassen der Klasse zugesperrt wird.
  • Wertgegenstände werden nur wenn unbedingt notwendig in die Schule mitgenommen und dort im Spind verwahrt.

Regelfeld: Kommunikation

1. Eltern – Schule

Grundsätze

  • Gute Kommunikation zwischen Eltern und Schule, auch in organisatorischen Belangen, ist für unser aller Erziehungsarbeit von entscheidender Bedeutung. 
  • Kontakt zur Klassen- bzw. Schulgemeinschaft und Mitgestaltungsmöglichkeiten finden Eltern an Klassenabenden und im Elternverein. Drei Mitglieder des Elternvereins werden in den Schulgemeinschaftsausschuss entsandt.
  • Für den Kontakt stehen die Lehrer:innen mittels Telefon oder E-Mail in ihren Sprechstunden oder nach vorheriger Vereinbarung persönlich zur Verfügung.
  • Wenn bei einem Konfliktfall eine Klärung nicht möglich erscheint, sind Klassenvorstand, Vetrauenslehrer:in, Elternvertretung und Schüler:innenvertretung die wichtigsten Ansprechpartner:innen.

Konkrete Vereinbarungen

  • Die Eltern tragen Sorge, dass neue Telefonnummern, neue (E-Mail)-Adressen, Änderungen der Erziehungsberechtigung und andere wichtige Ereignisse dem Klassenvorstand mitgeteilt werden. 
  • Im Krankheitsfall einer Schülerin/eines Schülers melden die Eltern das Fernbleiben umgehend dem Klassenvorstand per E-Mail. Ärztliche Bestätigungen können nachgereicht werden.

2. SchülerInnen – Schule
Grundsätze

  • Ansprechpartner:innen für Schüler:innen sind die gewählten Klassensprecher:innen und Schülervertreter:innen. Drei Schülervertreter:innen vertreten die Schüler:innen auch im Schulgemeinschaftsausschuss.
  • Bei Problemen haben Schüler:innen verschiedene Möglichkeiten:
    • Erste Ansprechpersonen sind die betreffenden Lehrer:innen oder der Klassenvorstand.
    • Auch die Klassensprecher:innen bzw. die Schülervertreter:innen können von den Schüler:innen zu Gesprächen mit Lehrer:innen beigezogen werden.
    • In Konfliktfällen bieten aber auch die Vertrauenslehrer:innen, die Klassen-Elternvertreter:innen oder die Obfrau bzw. der Obmann des Elternvereins Unterstützung.

Konsequenzen bei Verstößen von Schüler:innen

Für den Fall von mehrmaligen Verstößen einzelner Schüler:innen gegen die gemeinsam beschlossenen Vereinbarungen sieht die Schule folgende Vorgangsweisen vor:

  1. Die Eltern werden verständigt und zu einem Gespräch eingeladen, zu dem auch die Schulleitung beigezogen werden kann.
  2. Handelt es sich um mehrmalige schwerwiegende Verstöße gegen die Vereinbarungen für den Schulalltag, können folgende Disziplinarmaßnahmen, die individuelle Wiedergutmachung einschließen können, in Kraft treten:
    • Rüge durch den Klassenvorstand
    • Rüge durch die Schulleitung
    • Disziplinarkomitee
    • Disziplinarkonferenz
    • Androhung des Ausschlusses aus der Schule
    • Antrag an die Bildungsdirektion Wien auf Ausschluss aus der Schule

Die Vereinbarungen für den Schulalltag wurden mit Schüler-, Lehrer- und Elternvertreter:innen erarbeitet und im Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) mit dem Ziel beschlossen, den Schulalltag für alle Beteiligten produktiv und angenehm zu gestalten. Veränderungen dieser Vereinbarungen werden nach gemeinsamer Diskussion im SGA beschlossen.

Konsequenzen bei Verstößen von SchülerInnen Verhaltensskala

Einen Einblick in unsere Hausordnung zu Beginn des 20. Jahrhunderts finden Sie hier: