VWA

Grundsätzliche Informationen zur VWA 

Die vorwissenschaftliche Arbeit (VWA) ist eine im Rahmen der neuen Reifeprüfung verpflichtende schriftliche Arbeit mit einer Präsentation und Diskussion (Dauer: 10 bis 15 Minuten), die Schülerinnen und Schüler an der AHS – betreut von einem/r sog. Betreuungslehrer/in – selbständig und außerhalb der Unterrichtszeit zu erstellen haben. Die Beurteilung der VWA erfolgt nach der Absolvierung von Präsentation und Diskussion.  

Länge: höchstens 60.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen, Quellenbelegen im Text und Fußnoten, Abstract), ausgenommen von der Zeichenanzahl sind das Vorwort und Verzeichnisse. Das Abstract (in deutscher oder englischer Sprache) darf ca. 1000 bis 1500 Zeichen – inkl. Leerzeichen – haben.

Am Erich Fried Realgymnasium ist schulintern eine Länge von rund 40.000 Zeichen als Richtwert erwünscht. Eine Unterschreitung dieses Richtwerts lässt sich durch zum Beispiel künstlerisches Gestalten, Programmierarbeit, Komposition, empirische Forschungen etc begründen.

Sprache: Die VWA kann in der Unterrichtssprache (Deutsch) oder in einer als Unterrichtsfach besuchten lebenden Fremdsprache geschrieben werden. Zitate, die in anderen Fremdsprachen als dem Englischen verwendet werden, müssen übersetzt werden (vgl. Zitierregeln am BRG 9).

Sämtliche Infos und Downloads zum Thema VWA am BRG 9 befinden sich auf der neu gestalteten VWA-Pinnwand oder auf der offiziellen Seite des Ministeriums unter https://www.ahs-vwa.at/schueler

Zeitlicher Ablauf 

7. Klasse

Wintersemester:

  • 12. September: Informationsveranstaltung für alle Schülerinnen und Schüler der 7. Klassen im Festsaal
  • September bis Ende Oktober: Ideen sammeln und einschränken, Wahl eines VWA-Themas und Suche eines/r Betreuungslehrer/in (jene SchülerInnen, die das VWA-Modul belegt haben, bekommen bei diesen wichtigen Schritten Unterstützung), erste Literaturrecherche zu möglichem Thema.
    Bis 10.11
    (spätester Termin): Themenfestlegung und Anfrage an BetreuungslehrerIn im schulinternen Anmeldesystem (online)
    Formlose Mail über SKOLE an eure potentielle Betreuungsperson,  in der ihr das vorläufige VWA-Thema nennt und in wenigen Sätzen beschreibt, in welche Richtung ihr gehen wollt. Wenn ihr bereits Leitfragen formuliert und Literatur gefunden habt, KÖNNT ihr diese Infos auch in diese Mail schreiben. 
  • November bis Dezember: Beginn der Literaturrecherche zum festgelegten Thema. Erstes verpflichtendes Beratungsgespräch mit Betreuungslehrkraft – Vorstellungen zum Thema, zur Methode, zur Gliederung, zur Literatur, zum Zeitplan. Wichtig: Herunterladen und erstes Ausfüllen des Begleitprotokolls 
  • Dezember bis Jänner: Formulierung von Fragestellungen, Erstellen des Erwartungshorizonts 
  • Jänner bis 26. Februar: Offizielle Einreichung des Themas auf der Genehmigungsdatenbank des Ministeriums

Sommersemester:

  • Bis Ende April: Genehmigung des eingereichten Themas durch den Direktor

  • März/April: Zeit- und Projektplan mit der Betreuungslehrkraft festlegen (Termine, Vereinbarungen, Art der Kommunikation, …)

  • März und April: Sichten der Literatur/Quellen mit Betreuungslehrkraft, Beginn der Bearbeitung der für das Thema geeigneten Quellen (lesen, exzerpieren, paraphrasieren, …), zusätzliches Angebot eines VWA-Workshops

  • April und Mai: Zitierregeln beachten und erarbeiten, Zitate auswählen und dazugehörige Quellen niederschreiben (Zitierregeln), zusätzliches Angebot eines VWA-Workshops

  • Mai und Juni: Anlegen von einem Inhaltsverzeichnis, Verfassen eines ersten Kapitels, Textverarbeitungsprogramm auswählen und Einarbeiten in die entsprechenden Formatvorlagen (VWA-Formatvorlage in Word und LibreOffice), zusätzliches Angebot eines VWA-Workshops

  • Sommer: Nutzen für den Schreibprozess

8. Klasse:

Wintersemester

  • 22. September (spätester Termin): Vorlage der bisherigen Arbeit mit einem Stand von mindestens 25.000 Zeichen bei der Betreuungslehrkraft und Besprechung

  • September bis Dezember: Weitere Bearbeitung der VWA (sprachliche/inhaltliche Adaptierungen) und Kontakthalten mit dem/der betreuenden Lehrer/in, Layoutvorgaben beachten

  • Jänner: Finalisieren der Arbeit, eventuell aktuelle Bilder einfügen, Quellen und Zitate kontrollieren, Begleitprotokoll vervollständigen (eine Unter- bzw. Überschreitung der geforderten Zeichenanzahl ist vom Schüler zu begründen)

Sommersemester:

  • Februar: Abgabe der VWA inkl. Eigenständigkeitserklärung in gebundener Form (2-fach, Spiral- oder Klebebindung) in der Direktion oder im Sekretariat bis spätestens am Freitag in der 1. Schulwoche des Sommersemesters um 12 Uhr, Beilage des Begleitprotokolls nicht vergessen 
  • Februar: Hochladen der VWA als pdf (max. 20 MB) auf der VWA-Datenbank des Ministeriums bis spätestens Ende der 1. Schulwoche des Sommersemesters, Eigenständigkeitserklärung nicht vergessen (Eigenständigkeitserklärung) 
  • Anfang März: Plagiatsscan der VWA, Korrektur eines Print-Exemplars durch die Betreuungslehrkraft und Bewertung der schriftlichen Arbeit mittels Beurteilungsraster  (schulinterner Korrekturschlüssel) 
  • März: Zweites verpflichtendes Beratungsgespräch mit dem/der Betreuungslehrer/in für Feedback zur schriftlichen Arbeit (noch keine Benotung) und für die Vorbereitung der Präsentation und Diskussion 
  • Ende März/Anfang April: Präsentation der VWA vor der Maturakommission bestehend aus Vorsitzendem, Direktor, KV und Betreuungslehrer/in, Dauer der Präsentation + Diskussion max. 10-15 Minuten

Beurteilung der VWA: Sind alle acht Kompetenzen in den Prüfungsteilen „schriftliche Arbeit“, „Präsentation“ und „Diskussion“ zumindest mit „in den wesentlichen Bereichen überwiegend erfüllt“ bewertet, ist die VWA positiv abgeschlossen.

Bei negativer Beurteilung ist binnen vier Wochen ein neues Thema einzureichen (es gibt keinen Betreuer mehr) und nach dem Sommer hochzuladen, das Ergebnis der Arbeit ist beim 1. Nebentermin im Herbst zu präsentieren.